„ANTISEMITISMUS“, „ISLAMOPHOBIE“…: KNAPP VORBEI IST AUCH DANEBEN

EIN KLÄRUNGSVERSUCH
Es zählt zu den rhetorischen Eskalationen des 21. Jahrhunderts, was alles als "antisemitisch", "islamophobisch" etc. diffamiert wird.
Das jüngste Antisemitismus-Beispiel: Das Simon-Wiesenthal-Zentrum hat den deutschen UN-Botschafter Christoph Heusgen wegen seiner Kritik an der israelischen Siedlungspolitik auf Platz 7 seiner Top-Ten-Liste der schlimmsten Ausbrüche von Antisemitismus und Anti-Israel-Vorfällen 2019 eingestuft.
Das Wiesenthal Center sagte: "[…] UN-Botschafter Christoph Heusgen sorgte mit der Anzahl der Stimmen, die er gegen Israel abgegeben hat, und mit seiner Gleichsetzung von 130 Raketen, die von der terroristischen Hamas in einer Woche im März auf israelische Zivilisten abgefeuert wurden, mit der Zerstörung der Häuser von Terroristen durch den israelischen Staat für Empörung."
Heusgen hatte erst den palästinensischen Raketenbeschluss Israels scharf kritisiert, dann jedoch auch das israelische Vorgehen, die beide zur Eskalation des Konflikts beitrügen anstatt zu einer Lösung (Das komplette Video hier, ab 1:27:00)
"We believe that international law is the best way to protect civilians and allow them to live in peace and security and without fear of Israeli bulldozers or Hamas rockets.
Mehr hat es nicht gebraucht, um Heusgen mit der Antisemitismus-Keule niederzuknüppeln. Gegen diesen Vorwurf nahm ihn nicht nur die deutsche Bundesregierung in Schutz, sondern sogar der israelische Botschafter.
Das jüngste Islamophobie-Beispiel: der diesjährige Islamophobia Report von Farid Hafez u.a., der im STANDARD eine Diskussion zwischen Kritikern und Autor ausgelöst hat. Es geht dabei nicht nur um die Deutungshoheit, wer oder was jetzt islamophob sei, sondern darüber, was überhaupt am Islam kritisiert werden dürfe, ohne dass man dem Verdikt der Islamophobie verfalle.
Wie im ersten Beispiel beschrieben, gibt es also 1.) israelische Kreise, die jede Kritik an der israelischen (Siedlungs)politik mit der Antisemitismus-Keule zu erschlagen versuchen (wie schon bei Jeremy Corbyn, der sich auch nichts anderes "herausnahm"). Und es gibt 2.) Muslime und ihre Sympathisanten, die Kritik am "politischen Islam" als "Islamophobie", wo nicht gar als antimuslimischen "Rassismus" [sic] denunzieren. – Und ab geht die Post…
Ich schicke gleich voraus, dass ich weder für die eine noch für die andere Seite Partei ergreife. Ich möchte Klarheit in diese babylonische (Sprach)verwirrung bringen und dazu diese Problematik unter dem selben Gesichtspunkt betrachten, wie ich es in FGB getan habe.
Jede Religion hat viererlei typische Merkmale: einerseits eine Reihe persönlicher Glaubensinhalte und Werthaltungen, die mit gemeinsamen Überzeugungen und Wertesystemen zusammenhängen; andererseits – davon direkt abgeleitet – einen Regelkatalog für das individuelle Verhalten im realen, praktischen Leben: Ge- und Verbote, explizite Normen, Regeln, Gesetze… In diesem Sinn kann man die ersteren mit Ken Wilber "innen" verorten, letztere "außen" – individuell bzw. kollektiv.

Die linksseitigen sind nicht beobachtbar und empirisch überprüfbar, die rechtsseitigen sehr wohl.
Je "lockerer" Gläubige ihre Religion nehmen, desto "lockerer" sind sie auch in ihrer religiösen Praxis im Alltag. Je überzeugter Gläubige hingegen von ihrer jeweiligen Religion sind, desto mehr sind sie bestrebt, ihre Überzeugungen auch zu leben, wenn möglich im Rahmen einer Gruppe Gleichgesinnter ("Wir"), die denselben Geboten, Regeln und Gesetzen folgen wie sie ("Man"). Sie bestehen darauf, dass ihr Gemeinwesen – von ihrer Familie, Sippe… ausgehend bis zu ganzen Staaten – den gemeinsamen Normen und Regeln folgt; sie wollen, dass die Gebote nicht nur moralischen Charakter haben, sondern auch in Gesetzen festgelegt sind und jeder Verstoß gegen sie geahndet wird. Die eigenen Überzeugungen und Werte sollen nicht nur für einen selbst gelten, nicht nur das eigene Handeln leiten; sie sollen universell gültig ("Universalismus") und für alle Menschen handlungsleitend sein – zumindest, wenn sie sich (recht)gläubig nennen wollen.
Der Extremfall dieses Rigorismus sind muslimische Gottesstaaten mit ihrer berüchtigten Scharia, aber auch Israel mit seinen teilweise radikal religiösen Parlamentsparteien weist diese fundamentalistische Tendenz auf. Diese fundamentalistischen Parteien haben umso mehr politische Hebelwirkung, je stärker sie im parlamentarischen Machtschacher als Mehrheitsbeschaffer sind – wie man z.B. bei der israelischen Siedlungspolitik sieht. Just in Israel treffen nun beide rigoristischen Strömungen aufeinander, die muslimische und die jüdische. Raketen und Bagger sind die traurigen Symbole der heillosen Konflikteskalation.*
In dem Modell eines islamischen Gottesstaats – das Kompositum selbst spricht es ja aus – ist zweierlei vereinigt:
- Gott – Religion, Überzeugungen, Werthaltungen…, individuell und kollektiv (in der obigen Grafik linke Quadranten)
- Staat – Gesetze, Regeln…, sowie ihre Macht über das individuelle Verhalten (rechte Quadranten).
Wie man sich zum Thema Gott stellt, ist in einer modernen Gesellschaft eine freie, individuelle Entscheidung, in die mir niemand dreinzureden hat. Staat hingegen impliziert, dass ich mich an kollektive Regeln und Gesetze halten muss, m.a.W. Zwang. Für einen aufgeklärten, modernen Menschen ist der Begriff „Gottesstaat” also von vornherein eine contradictio in adiecto wie „eckiger Kreis” oder „dunkles Licht”. Die moderne Gesellschaft definiert sich u.a. durch eine klare Trennung von privat, wo jeder nach seiner Fasson selig werden soll, und Staat. Je mehr sich Menschen mit ihrer Religion identifizieren, desto weniger können sie diese Trennung akzeptieren. Sie wollen, dass ihre religiösen Überzeugungen nicht bloß subjektiv-persönlich, sondern allgemeingültig sind. Dann gelten religiöse Gebote nicht nur für einen selbst; sie müssen vielmehr für alle bindend sein, und ihre Nicht-Einhaltung muss sanktioniert werden wie andere Gesetzesverletzungen auch.
Doch der religiöse Universalitätsanspruch hat nicht nur eine Gleichstellung säkulärer und religiöser Regeln zur Folge. Vielmehr stellt er die die religiösen über die staatlichen Gesetze. Das zeigte sich in einer Emnid-Umfrage, laut welcher rund die Hälfte der befragten türkischstämmigen Personen in Deutschland ihre muslimisch-religiösen Gebote über die Gesetze des Staates stellt. Je strenggläubiger ein Muslim (Christ, Jude, Hindu…) ist, desto mehr fühlt er sich verpflichtet, den Willen Gottes über den Willen des Menschen zu stellen, und das heißt im Falle des Islam: die Scharia über das Gesetz.
Was psychologisch nachvollziehbar sein mag, ist vom rechtlichen Standpunkt her ein Unding. Der Ansatz der Scharia im Sinne eines von Gott gegebenen Rechts ist mit der Rechtsstaatlichkeit im Sinne einer von Menschen getroffenen Vereinbarung a priori unvereinbar. Im Islam kommt alles Recht von Allah. Er schenkt den – an sich rechtlosen – Menschen Rechte, so wie er ihnen Pflichten auferlegt. Im Rechtsstaat hingegen hat jeder Mensch „natürliche“ Rechte. Deren Ursprung ist der Mensch selbst. Im Islam ist Gott der Souverän, in einem säkulären Staat der Bürger. Göttliches Recht ist unantastbar und unveränderbar, menschliches Recht kann verändert werden, wenn die Bürger das wollen. Göttliches Recht ist deshalb kaum entwicklungsfähig, menschliches Recht entwickelt sich weiter, wie die Menschen sich weiterentwickeln.
Aufklärung und Säkularisierung haben im Okzident Gott und Staat getrennt: „Linksseitig” (im obigen Diagramm) sind die persönlichen Überzeugungen incl. Religion verortet: „Das ist meine Privatangelegenheit; das geht niemanden etwas an, hier hat mir keiner dreinzureden.” „Rechtsseitig” ist das Öffentliche, Offizielle, Strukturen, Gesetze, Staat. Moderne Demokratien sind sekulär / laizistisch: Der Staat hält sich aus den Religionen heraus und lässt sich seinerseits von den Religionsgruppen nicht dreinreden.
In den linken Quadranten – gesellschaftlich gesehen: im Geistesleben – kann und soll individuelle Freiheit herrschen (links oben, LO). Wenn die verschiedenen Menschen ihre Eigenheiten in der Gesellschaft frei entfalten können, ist das Pluralismus (links unten, LU) – ein buntes Nebeneinander und Durcheinander individueller Werthaltungen, Überzeugungen, Religionen…
Das Wesen der rechten Quadranten, also des Staats und seiner Gesetze ist Gleichheit – „vor dem Gesetz sind alle gleich”. Das bewirkt für die Staatsbürger eine gewisse Uniformierung, denn keiner darf sich Sonderrechte herausnehmen. Wer es dennoch tut oder Gesetze verletzt, bekommt die Zwangsmacht des Staates zu spüren. Der Staat schafft Gesetze (Legislative), setzt sie um (Exekutive) und sanktioniert ihre Nichteinhaltung (Judikative). Der Gleichheitsgrundsatz schließt per definitionem aus, dass Gesetze, die von der Legislative für alle beschlossen werden für bestimmte Personen und Gruppen nicht gelten.
Überträgt man nun dieses Uniformitäts- und Zwangs-Prinzip der rechten Quadranten (des Staats) auf auf die linken (auf das Geistesleben), dann herrscht dort statt Individualismus und Freiheit Uniformität und Zwang. M.a.W., man landet in einem totalitären System, in einer Theokratie oder Diktatur. Überträgt man das Freiheitsprinzip der linken Quadranten hingegen in die rechten (Gesetze…), ist das Ergebnis Anarchie. Deshalb darf aus keiner individuellen Überzeugung (LO) oder Gruppenidentität (LU) ein rechtlicher Sonderstatus abgeleitet werden. Keine Religion oder Weltanschauungsgruppe (LU) darf in einem säkulären Rechtsstaat den Anspruch erheben, über den Gesetzen (RU) zu stehen. Was im Geistesleben normal und gesund ist – Pluralismus –, wäre im Rechtsleben Partikularismus, die Vorstufe zur Anarchie.
Säkuläre Staaten ziehen deshalb dem Einflussbereich der Religionen eine klare Grenze. Diese verläuft zwischen den linken und rechten Quadranten. Ein moderner säkulärer Staat ermöglicht allen Religionen und nicht-religiösen Weltanschauungsgruppierungen Religions- bzw. Meinungsfreiheit. Seine Regeln und Gesetze hingegen grenzen sich eindeutig von religiösen und weltanschaulichen Forderungen ab. Diese Gesetze garantieren es jedem, der z.B. beten will, diesem Anliegen wann, wo und wie auch immer folgen zu können. Sie verteidigen seine Religionsfreiheit wenn nötig auch – genauso wie die Freiheit der Andersdenkenden. So wie die individuelle Freiheit da aufhört, wo die Freiheit der anderen beginnt, so auch die kollektive. Keine Mehrheit darf einer Minderheit ihre Überzeugungen aufzwingen (geschweige denn vice versa), egal für wie richtig und wichtig sie sie halten mag.
Dieser Ansatz ist auch der Schlüssel für die eingangs genannte Antisemitismus-Problematik. Wer Kritik am Verhalten des israelischen Staates und an Israels Politik (RU) ummünzt zu einem Angriff auf das Judentum als Religion (LO, LU), wer Kritik an der Siedlungspolitik als Antisemitismus denunziert, setzt unberechtigterweise linke und rechte Quadranten in eins. Kritik an einer bestimmten Form politischen Handelns muss immer möglich sein. Für Religionskritik hingegen, d.h. für ein Bekritteln der religiösen Überzeugungen eines Menschen gibt es keinen vernünftigen Grund. Ob jemand gläubig ist oder nicht, welchen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen jemand auch immer anhängen mag – Atheismus, Katholizismus, Agnostizismus, Spiritismus… –, ob jemand Esoterik schätzt oder verachtet…: das geht niemand anderen etwas an.
Nicht anders beim Islamophobie-Vorwurf: Jeder Muslim soll seinem Glauben nachgehen können, ohne sich dafür kritisieren oder gar anfeinden lassen zu müssen. Wer sich freiwillig in seinem Alltag bestimmten muslimischen Lebensregeln und Geboten unterwirft: bitteschön. Was geht das andere an?! Diese persönliche Glaubenspraxis anzugreifen ist tatsächlich ein Zeichen von Islamfeindlichkeit und ein Eingriff in die Glaubensfreiheit anderer Menschen. Sobald jedoch ein Muslim (Jude, Christ, Hindu…) die Grenze seiner persönlichen Freiheit überschreitet und in die Freiheit z.B. seiner Familienmitglieder eingreift, indem er sie zu der Lebensweise zwingt, die ihn gutdünkt, ist Kritik daran keine "Islamophobie". Dann muss er – nötigenfalls durch staatlichen Zwang – daran gehindert werden, damit auch die Religionsfreiheit seiner Frau und seiner Kinder gewährleistet ist.**
Im Grunde braucht man sich nur an die bewährte Regel zu halten: Die eigene Freiheit endet dort, wo die des anderen anfängt.
*) Das Christentum mit seiner unrühmlichen Geschichte – vom Völkermord in Gottes Auftrag (vgl. 1 Samuel 15) über die Inquisition und die Hexenverbrennungen – hat keinen Anlass, auf das Judentum und den Islam herabzusehen. (Wer im Glashaus sitzt…) Und es gibt auch evangelikale Gruppierungen, die ähnlich rigoristisch sind; wenn die könnten, wie sie wollten…
**) Es gibt hier freilich eine heiß umkämpfte Grauzone; Stichwort Kopftuch… Erwachsene sollen das für sich selbst entscheiden, doch nicht für ihre Kinder. Die sollen sich als mündige Menschen eines Tages ebenfalls frei für einen Glauben (oder eben für gar keinen) entscheiden können, nicht bereits als beeinflussbare Unmündige in die Richtung manipuliert werden, die die Erwachsenen für die richtige halten. Insofern hat ein Kopftuch – ebensowenig wie andere Glaubensinsignien, Kreuz, Kippa u.dgl. – in einem Kindergarten und in einer Schule nichts verloren, weder bei den Kindern noch bei denen, die sie unterrichten.
[Dieser Beitrag hat ein Kapitel aus FGB weiterentwickelt.]